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Die Salzburger Landesregierung

Die Salzburger Landesregierung ist das Verwaltungsorgan des Bundeslandes Salzburg, Österreich. Sie ist für die Vollziehung der Landesgesetze und -verordnungen sowie für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger Salzburgs zuständig. An der Spitze der Regierung steht der Landeshauptmann von Salzburg, derzeit Wilfried Haslauer.

Struktur der Salzburger Landesregierung

Die Salzburger Landesregierung besteht aus folgenden Organen.

  • Landtag des Landes Salzburg (Landtag)
  • Landeshauptmann von Salzburg
  • Staatsrat (PRC)
  • Büro des Premierministers
  • Regierungszweig
  • Salzburg

Der Salzburger Landtag ist das Einkammer-Landesparlament. Er ist zuständig für die Wahl des Salzburger Landeshauptmanns, die Verabschiedung von Gesetzen und die Genehmigung des Landeshaushalts. Der Landtag hat 56 Mitglieder, die von den Salzburgerinnen und Salzburgern in einer allgemeinen Wahl gewählt werden.

Landeshauptmann von Salzburg

Der Landeshauptmann von Salzburg ist das Staatsoberhaupt des Landes Salzburg. Er oder sie steht an der Spitze der Regierung, ernennt die Mitglieder des Staatsrates und vertritt Salzburg auf Bundesebene. Der Salzburger Landeshauptmann wird vom Landtag für fünf Jahre gewählt.

Staatsrat (PRC)

Der Staatsrat ist ein beratendes Gremium des Landeshauptmanns von Salzburg. Er setzt sich aus Vertretern der im Landtag vertretenen politischen Parteien zusammen. Der Staatsrat hat die Aufgabe, Vorschläge zu wichtigen politischen Fragen zu machen und die Umsetzung der Regierungspolitik zu überwachen.

Premierminister des Staates

Das Büro des Staatskanzlers ist das zentrale Verwaltungsorgan der Regierung. Es koordiniert die Arbeit der Ministerien und berät den Landeshauptmann in rechtlichen und politischen Fragen.

sektoral

Die Regierung des Bundeslandes Salzburg ist in mehrere Ministerien unterteilt. Jedes Ministerium ist für einen bestimmten Bereich der Regierungspolitik zuständig, z. B. für Bildung, Gesundheit oder Finanzen. Die Minister werden vom Landeshauptmann von Salzburg ernannt.

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